So reagiert Dropbox auf behördliche Auskunftsanfragen
Wie die meisten Onlinedienste erhalten auch wir ab und zu Anfragen von Behörden, die Informationen über unsere Nutzer erhalten möchten. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit aller Anträge sorgfältig und stellen sicher, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus benachrichtigen wir unsere Nutzer, soweit gesetzlich zulässig, wenn ihr Konto in Auskunftsanträgen einer Strafverfolgungsbehörde genannt wird.
Transparenz in Bezug auf die bei uns eingehenden Anfragen ist uns wichtig; wir veröffentlichen deshalb seit 2012 einen Transparenzbericht. Hier sehen Sie unseren neuesten Transparenzbericht.
Damit Sie wissen, wie wir uns für den Datenschutz unserer Nutzer einsetzen, finden Sie in unseren Richtlinien zu behördlichen Anfragen eine Beschreibung unserer Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Datenanfragen durch Behörden. Dort erfahren Sie außerdem, welche Schritte Dropbox unternimmt, um eine Änderung der Gesetzgebung zu erwirken, damit die vertraulichen Daten unserer Nutzer besser geschützt werden. Lesen Sie unsere Richtlinien zu behördlichen Anfragen.