Dropbox-Urheberrechtsrichtlinie

Aktualisiert Nov 08, 2023

Wichtiger Hinweis zu urheberrechtlich geschütztem Material

Sie sollten freigegebene Ordner, öffentliche Links und Fotogalerien nur für Dateien verwenden, die Sie legal mit anderen teilen dürfen (z. B. Dokumente, Fotos, Software, Musik und Videos, die Sie selbst erstellt haben). Sie dürfen nur Dateien teilen, an denen Sie das Urheberrecht haben, oder wenn Sie vom Urheberrechtsinhaber die Erlaubnis bekommen haben, sie zu teilen. Der Kauf oder rechtliche Erwerb von Videos, Musik, eBooks oder Software gibt Ihnen nicht das Recht, dieses Material über das Internet für Dritte freizugeben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Freigabe bestimmter Dateien durch Sie rechtlich zulässig ist, sollten Sie auf die Freigabe verzichten. Durch Ihre Verwendung des freigegebenen Ordners, „Public“-Ordners oder der Fotogalerie-Features versichern Sie, dass die in diesen Ordnern abgelegten Dateien nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dropbox verstoßen und dass Sie über das Urheberrecht für alle Inhalte verfügen oder aber die Erlaubnis vom Inhaber des Urheberrechts erhalten haben, die Inhalte zu teilen. Dropbox ist dazu übergegangen, die Konten von Nutzern zu sperren, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. deren Konten mehrfach Gegenstand von Anschuldigungen wegen Urheberrechtsverstößen waren. Wenn Sie wiederholt Dateien freigeben, die das Urheberrecht anderer Personen verletzen, wird Ihr Konto gesperrt.

Weitere Informationen über die Dropbox-Richtlinien zum Urheberrecht und darüber, wie Sie einen entsprechenden Verstoß melden können, finden Sie auf der DMCA-Seite von Dropbox. Außerdem können Sie hier Verstöße melden.

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